Die bilanzielle Behandlung von Implementierungskosten bei Software-as-a-Service-Modellen ist handelsrechtlich seit Langem umstritten (vgl. dazu im Betriebs-Berater bislang Deubert/Lewe, BB 2019, 811 ff.; Freichel/Wasmuth, BB 2025, 619 ff.). Während das laufende Nutzungsentgelt regelmäßig als Aufwand zu erfassen ist, wird die Aktivierungsfähigkeit von Aufwendungen für Konfiguration und Customizing unterschiedlich beurteilt. Der nachfolgende Beitrag analysiert die bisherige Diskussion im Schrifttum, reflektiert das jeweils zugrundeliegende Verständnis vom Begriff des Vermögensgegenstands und untersucht die Bedeutung der seit dem Inkrafttreten des EU Data Act geltenden Vorgaben zu Interoperabilität und Anbieterwechsel für die handelsrechtliche Einordnung. Dabei wird die Implementierung standardisierter SaaS-Lösungen in den Kontext immaterieller Cloud-Vermögenswerte eingeordnet und in ihren Gemeinsamkeiten mit Konfigurationslogiken, Datenmodellen, Workflow-Designs und Systemarchitekturen analysiert. Mehr hier

