-tb- Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) hat eine Erklärung zur Beurteilung der Unternehmensfortführung während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin wird erläutert, dass zu Pandemiezeiten mit besonderer Sorgfalt über das Vorliegen wesentlicher Unsicherheiten berichtet werden muss, falls diese erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens aufwerfen. Falls keine Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens identifiziert werden können, sind zumindest die wesentlichen Ermessensentscheidungen offenzulegen, die das Management im Rahmen seiner Beurteilung getroffen hat. Die IOSCO verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das kürzlich veröffentlichte Lehrmaterial des International Accounting Standards Board (IASB), das einen Überblick über offenzulegende Informationen in unterschiedlichen Szenarios gewährt. Der Artikel der IOSCO ist unter https://www.iosco.org/news/pdf/IOSCONEWS598.pdf abrufbar.
Objects for business expanded in the composition on the table