Der HFA des IDW hat zwei überarbeitete Standardentwürfe für das Qualitätsmanagement in WP-Praxen verabschiedet: den Entwurf eines IDW-Qualitätsmanagementstandards „Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQMS 1 (02.2026))“ sowie den Entwurf eines IDW-Qualitätsmanagementstandards „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW EQMS 2 (02.2026))“. Die Überarbeitung berücksichtigt die vom IAASB am 23.9.2025 in den „Narrow Scope Amendments zu den ISQMs, ISAs und ISRE 2400 (Revised)“ (PIE Track 2) veröffentlichten Änderungen des ISQM 1 und des ISQM 2. Die Umsetzung dieser Änderungen in den IDW-Qualitätsmanagementstandards führt u. a. zu einer Verringerung des Pflichtanwendungsbereichs für auftragsbegleitende Qualitätssicherung. Darüber hinaus sind in den Entwürfen zwischenzeitliche Änderungen der Berufssatzung WP/vBP, v. a. der §§ 49 und 50 BS WP/vBP, umgesetzt. Die neuen IDW-Qualitätsmanagementstandards ersetzen in ihren jeweils finalen Fassungen den IDW-Qualitätsmanagementstandard „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)“ und den IDW-Qualitätsmanagementstandard „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2 (09.2022))“. Die Standardentwürfe enthalten eine noch nicht abgestimmte Berufsauffassung und dürfen nicht vor der Verabschiedung in ihrer endgültigen Fassung angewendet werden. Sie sind unter www.idw.de in der Rubrik „IDW Verlautbarungen >> Entwürfe“ abrufbar. Stellungnahmen werden bis zum 8.6.2026 erbeten.
(IDW Aktuell vom 9.3.2026)

