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BRAK: Stellungnahme zum KI-Omnibus

Die BRAK hat Stellung zum sog. Digitalen Omnibus der Europäischen Kommission genommen. Im Zentrum des Pakets stehen die Vorschläge zu einer allgemeinen Digital-Omnibus-VO, welche zu einer Deregulierung in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und KI führen soll, und für eine Änderungs-VO zum KI-Rechtsakt (AI Act). Die BRAK begrüßt das Vorhaben, die Daten- und KI-Gesetzgebung anwendungsfreundlicher zu gestalten, mahnt dabei aber die Beibehaltung des rechtsstaatlich erforderlichen Grundrechtsschutzes an. Die BRAK spricht sich gegen eine allzu starke Verzögerung des Inkrafttretens der Regeln für Hochrisiko-KI aus und gegen die Streichung von Registrierungspflichten von Hochrisiko-KI in der Datenbank, sie äußert ferner Bedenken hinsichtlich der Einführung von Reallaboren im Bereich der Justiz. Außerdem hat die BRAK einen Änderungsantrag zu Art. 4a und dem dortigen Wording „provisions“ anstelle von „safeguards“ verfasst. Konkreter Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI.

(BRAK, PM vom 26.2.2026)