Der Rat der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 24.2.2026 seine Zustimmung zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten gegeben. Diese wurden im sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Paket von der Europäischen Kommission am 26.2.2025 vorgeschlagen und in geänderter Form am 16.12.2025 vom Europäischen Parlament gebilligt. Damit ist der letzte formelle Schritt vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU für eine umfassende Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird laut Pressemitteilung des Rats in den kommenden Tagen erfolgen. Der Rechtsakt tritt dann am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben grundsätzlich ein Jahr Zeit, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.
(IDW Aktuell vom 24.2.2026)

