Die Kommission plant, die Aktionärsrechte in der EU zu aktualisieren und ruft Investoren, Aktionäre und Unternehmen zu Rückmeldungen auf. Die Konsultation zielt darauf ab, Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen mit Blick auf Aktionärsrechte zu identifizieren und zu erfahren, wie überarbeitete Vorschriften zur Vereinheitlichung der EU-Kapitalmärkte beitragen können. Interessierte Kreise können auch ihre Meinung dazu kundtun, wie die Aktionärsrechte modernisiert werden könnten, um den Veränderungen der Marktpraktiken und technologischen Entwicklungen wirksam Rechnung zu tragen. Die Konsultation ist ein wichtiges Ergebnis der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion.
Eine mögliche Überarbeitung der Aktionärsrechtsrichtlinie könnte dazu beitragen, die Fragmentierung der Kapitalmärkte zu verringern und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern, indem sie es Investoren, Intermediären und Emittenten erleichtert, in allen Mitgliedstaaten tätig zu sein.
Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird die Kommission prüfen, ob es notwendig ist, die Aktionärsrechte in der gesamten EU zu vereinfachen, zu harmonisieren und zu digitalisieren. Die öffentliche Konsultation und die Aufforderung zu Rückmeldungen laufen über einen Zeitraum von 12 Wochen bis zum 7.5.2026.
(EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 11.2.2026)

