Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 26.1.2026 zu dem Entwurf einer „Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unter-nehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028“ Stellung genommen, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt wurde. In seiner unter www.idw.de abrufbaren Stellungnahme regt das IDW Klarstellungen zu mehreren Aspekten an. In dem Entwurf bleibe offen, nach welchen Kriterien selbst verbrauchte von weitergeleiteten Strommengen abzugrenzen sind. Dazu könnte auf das dem Energiewirtschaftsgesetz zugrundeliegenden Konzept zurückgegriffen werden. Danach liege, vereinfacht formuliert, eine Weiterleitung vor, wenn der Dritte (Letztverbraucher nach § 3 Nr. 70 EnWG) den Strom für den eigenen Verbrauch vom Antragstellererworben hat. Alternativ könne die Abgrenzung auch danach vorgenommen werden, wer Betreiber des jeweiligen elektrischen Verbrauchsgeräts ist. Auf diesem Konzept basiere die Abgrenzung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Weiterhin sei unklar, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung im Falle nicht gemessener Stromverbräuche zulässig ist. Zum einen werde auf die restriktiven Regelungen des EnFG verwiesen (§§ 45, 46 EnFG); zum anderen werde ausgeführt, dass eine sachgerechte, von einem Dritten nachvollziehbare Schätzung als zulässig angesehen wird. Das Verhältnis dieser bei-den Vorgaben bedürfe der Klarstellung, um widersprüchliche Interpretationen zu vermeiden. Schließlich sei der Gegenstand der Prüfung nicht eindeutig. Hintergrund sei die Anforderung des Entwurfs, wonach bei Anträgen ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 GWh das Vorliegen der sog. tatsachenbezogenen Angaben(mitbestimmten Ausnahmen) sowie die Angaben zum Betriebszweck und zu der Betriebstätigkeit des Antragstellers zu prüfen sind. Der Begriff der „tatsachenbezogenen Angaben“ sei in dem Entwurf nicht definiert. Daher bittet das IDW mit der Stellungnahme um einen kurzfristigen Austausch zu den Inhalten der Prüfung.
(IDW Aktuell vom 28.1.2026)

