©IMAGO / Cavan Images

DRSC: Stellungnahme an das BMJV zur ESRS-Überarbeitung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.1.2026 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum finalen Technical Advice der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) übermittelt, nachdem das BMJV am 19.12.2025 zur Verbändebeteiligung aufgerufen hat. Das BMJV beabsichtigt, die vom DRSC und anderen Organisationen erhaltenen Rückmeldungen für die weiteren Diskussionen der zur ESRS-Überarbeitung auf EU-Ebene zu nutzen. Das DRSC wird die Stellungnahme auch der Europäischen Kommission übermitteln. Die Stellungnahme ist das Ergebnis intensiver Diskussionen im DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und des regelmäßigen Austausches mit Praktikern. Das DRSC betont, dass die EFRAG-Vorschläge in vielerlei Hinsicht eine deutliche Verbesserung und wichtige Vereinfachung der ESRS darstellen. Nichtsdestotrotz sieht das DRSC in drei Bereichen weiteren Überarbeitungsbedarf. Dabei handelt es sich um solche Bereiche, bei denen die EFRAG-Vorschläge:

1.            über die bisherigen Vorgaben des ESRS Set 1 (Delegierte VO (EU) 2023/2772) hinausgehen,

2.            Vorgaben enthalten, die (weiterhin) ungeeignet oder unklar sind und

3.            Vorgaben enthalten, die auf Ebene der Europäischen Kommission festzulegen sind.

In seiner Stellungnahme fokussiert sich das DRSC auf die aus seiner Sicht wichtigsten Themen mit weiteren Überarbeitungsbedarf, unterteilt diese in die oben genannten Bereiche und führt sie in einem gesonderten (englischsprachigen) Anhang zur Stellungnahme auf.

(www.drsc.de vom 16.1.2026)