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Europäisches Parlament: Abschluss der Trilogverhandlungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Europäische Parlament hat am 16.12.2025 für die am 9.12.2025 zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Ministerrat erzielte vorläufige Einigung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Sorgfaltspflichten gem. Corporate Sustainability Due Diligence Directive(CSDDD) gestimmt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) des Europäischen Ministerrats hatte am 10.12.2025 bereits angekündigt, dass der Europäische Ministerrat auch für die vorläufige Einigung stimmen wird, sollte das EU-Parlament dies tun.

Damit sind die Trilogverhandlungen abgeschlossen, die neuen EU-Vorschriften können im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Die Inhalte betreffen insb. folgende Punkte:

  • BilanzRL/CSRD: berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1 000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5 000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatzerlöse aufweisen.

(www.drsc.de vom 16.12.2025)