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BGH: Haftungsausschluss in D&O-Versicherung (hier: Ziffer 6 ULLA)

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes nach Ziffer 6 ULLA setzt voraus, dass gerade die Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, wegen der die versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, wissentlich erfolgte.

BGH, Urteil vom 19.11.2025 – IV ZR 66/25

(Amtlicher Leitsatz)