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Kommission präsentiert Fahrplan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze in einer wettbewerbsfähigen EU

Die Europäische Kommission hat heute den Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt, mit dem sie sich nachdrücklich für die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und die Schaffung hochwertiger und zukunftssicherer Arbeitsplätze in Europa einsetzt. Außerdem startete die Kommission eine erste Phase der Konsultation zum anstehenden Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze, einem neuen Legislativvorschlag, der die Arbeitnehmerrechte bei gleichzeitiger Anpassung an den technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel gewährleisten soll.

Um die Produktivität zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und vor Armut trotz Erwerbstätigkeit zu schützen, sind angemessene Löhne und hochwertige Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung. Zwar ist die Arbeitsplatzqualität in der EU im Allgemeinen hoch, jedoch sehen sich die Arbeitskräfte nach wie vor mit den Auswirkungen globaler Krisen und steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert.  Gleichzeitig sind Unternehmen von einem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel betroffen und versuchen, in einem sich rasch wandelnden globalen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Fahrplan konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche, in denen EU-Maßnahmen am meisten bewirken können:

  • Schaffung und Erhaltung hochwertiger Arbeitsplätze in der gesamten EU,
  • Gewährleistung von Gerechtigkeit und Modernisierung in der Arbeitswelt,
  • Unterstützung von Arbeitskräften und Arbeitgebern beim ökologischen, digitalen und demografischen Wandel,
  • Stärkung des sozialen Dialogs und von Tarifverhandlungen,
  • Sicherstellung eines wirksamen Zugangs zu Rechten, hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen und angemessenen Investitionen.

Der Fahrplan wurde auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit europäischen und nationalen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen („Sozialpartner“) ausgearbeitet, wobei rund 200 Organisationen in der gesamten EU mobilisiert und mehr als 50 Gespräche in allen Mitgliedstaaten geführt wurden.

Der Weg zu einem Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze

Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 ankündigte, wird die Kommission 2026 einen Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze vorschlagen. Mit dem neuen Rechtsakt werden die EU-Vorschriften zum Schutz der Arbeitskräfte aktualisiert und gleichzeitig Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gefördert.

In der heutigen ersten Phase der Konsultation sollen die Standpunkte der Sozialpartner zur Ausrichtung der EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität eingeholt werden. In der Konsultation werden mehrere Bereiche hervorgehoben, die ein künftiger Rechtsakt abdecken könnte, darunter:

  • Algorithmisches Management und künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz: Digitale Tools sind mittlerweile ein zentraler Bestandteil der Arbeitswelt. KI kann zu Zeitersparnissen führen und die Produktivität steigern. 84 % der Europäer halten jedoch einen sorgfältigen Umgang mit diesen Technologien am Arbeitsplatz für erforderlich.
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Neue Technologien und mobile digitale Geräte haben die Arbeitswelt verändert und zur Ausweitung der Telearbeit geführt.  Die Zunahme psychosozialer und ergonomischer Risiken am Arbeitsplatz macht deutlich, dass die EU-Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aktualisiert werden müssen. Im Jahr 2025 gaben 29 % der Arbeitskräfte an, dass ihre berufliche Tätigkeit bei ihnen Stress, Angstzustände oder Depressionen ausgelöst oder deren Ausprägung verschlimmert hat – ein Anstieg um 2 % gegenüber dem Jahr 2022. Dies geht aus der jüngsten Erhebung „OSH Pulse“ der EU-OSHA hervor.
  • Vergabe von Unteraufträgen: Durch die Vergabe von Unteraufträgen können Unternehmen leichter Zugang zu Fachwissen erhalten und Innovationen entwickeln. Sie kann jedoch auch zu missbräuchlichen Praktiken und einer mangelhaften Einhaltung der Vorschriften über Arbeit, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit führen, insbesondere im Falle langer und komplexer Unterauftragsketten.
  • Gerechter Übergang: Der ökologische und der digitale Wandel veranlassen Unternehmen in der gesamten EU zu Umstrukturierungen, was sowohl Arbeitskräfte als auch Arbeitgeber vor große Herausforderungen stellt.
  • Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner: Eine konsequente Durchsetzung ist unerlässlich, damit Arbeitskräfte ihre Rechte geltend machen können. Anhaltende Probleme wie eine nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und eine unzureichende Einhaltung der Vorschriften untergraben die Arbeitsplatzqualität und den fairen Wettbewerb.

Diese neue Konsultation wird das im Oktober 2025 abgeschlossene Konsultationsverfahren zum Recht auf Nichterreichbarkeit und zur Telearbeit ergänzen.

Nächste Schritte

Die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zum künftigen Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze läuft bis zum 29. Januar 2026.

Hintergrund

Präsidentin von der Leyen kündigte in ihren politischen Leitlinien 2024-2029 den Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze an, der die Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der EU zum Ziel hat.

Der Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze baut auf mehreren Initiativen wie dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, der Union der Kompetenzen und dem Deal für eine saubere Industrie auf, die allesamt auf hochwertige Arbeitsplätze als Schlüssel zu Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltigem Wachstum und einem starken europäischen Sozialmodell abheben. Seine Prioritäten spiegeln sich im vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen wider, in dessen Rahmen mindestens 14 % der für für nationale und regionale Partnerschaften vorgesehenen Mittel sozialen Zielen der EU zugewiesen werden.

PM v. 4.12.2025