Unterbreitet ein Unternehmer einem Verbraucher nach vorzeitiger Beendigung eines Werkertrages ein „Kulanzangebot“ zur Abgeltung seines Anspruchs aus § 648 S. 2 BGB, ist der Unternehmer nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen dieses Angebots offenzulegen.
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2025 – 6 U 45/25 (nicht rechtskräftig)
(Amtlicher Leitsatz)

