BAG, Urteil vom 16. Oktober 2025 – 6 AZR 68/25
Ein Seminar zur Vermittlung von Grundlagenkenntnissen tarifpolitischer Art ist keine
Vorbereitung einer Sitzung der Tarifkommission iSv. § 16 Abs. 3 MTV Einzelhandel
NRW, für welche die Tarifkommissionsmitglieder die Bezahlung der Freizeitgewährung
beanspruchen können (Rn. 15, 23).
(Orientierungssatz)

