Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll künftig einen finanziellen Beitrag zur Verpackungsvermeidung leisten. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das BMUKN am 17.11.2025 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat. Der Entwurf sieht überdies höhere Recyclingquoten vor. Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung. Im Kern sieht der Entwurf folgende Neuerungen vor: (1) Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen, (2) Hersteller sollen Maßnahmen zur Abfallvermeidung finanzieren und (3) Stärkung des Recyclings. Vgl. im Übrigen die vollständige PM.
(BMUKN PM Nr. 109/25 vom 17.11.2025)

