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Europäische Kommission: Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Kommission legt Paket vor

Unternehmen in der EU sollen weniger Zeit mit Verwaltungsarbeit verbringen und dafür mehr Zeit für Innovation und Skalierung haben. Das ist der Kern des Digitalpakets, das die Europäische Kommission vorgelegt hat. Es umfasst a) einen sogenannten „Omnibus“, mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten gestrafft werden, b) eine Strategie für eine Datenunion zur Erschließung hochwertiger Daten für KI und 3) die Einführung von European Business Wallets, dank derer Unternehmen mithilfe einer einzigen digitalen Identität weniger Verwaltungsaufwand haben werden und leichter grenzüberschreitend tätig sein können.

Hohes Einsparpotential

Die Vereinfachungen der Gesetzgebung sollen bis 2029 fünf Milliarden Euro Verwaltungskosten einsparen helfen, die business wallets sollen weitere Einsparungen von 150 Milliarden Euro für die Unternehmen bringen.

Europa hat alle nötigen Zutaten für den Erfolg

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Wir haben in der EU alles, was es braucht, um erfolgreich zu sein. Wir haben Talent, Infrastruktur, einen großen Binnenmarkt. Aber unsere Unternehmen, vor allem unsere Start-ups, Klein- und Kleinunternehmen werden oft durch starre Regeln zurückgehalten. Durch den Abbau von Bürokratie, Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften, Öffnung des Zugangs zu Daten und Einführung eines gemeinsamen europäischen Business Wallets geben wir Raum für Innovationen und ihre Vermarktung in Europa. Wir tun dies auf die europäische Art: indem wir sicherstellen, dass die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer vollständig geschützt bleiben.

Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität; Umsetzung und Vereinfachung, sagte: „Die Schließung der Innovationslücke und der Abbau von Bürokratie sind wichtige Triebkräfte für Steigerung der Produktivität der EU. Der Vorschlag stellt einen wichtigen ersten Schritt in unserer Agenda für digitale Vereinfachung dar und zielt auf günstigere Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen ab.

Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Die gezielten Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll die Wirksamkeit und Integrität dieser wegweisenden Regulierung wahren und gleichzeitig den Forderungen der Interessenträger Rechnung tragen, die DSGVO klarer, einfacher und harmonisierter zu gestalten.“

  1. Digitaler Omnibus
  2. Strategie für die Datenunion
  3. European Business Wallets

Mit dem heutigen digitalen Omnibus schlägt die Kommission vor, die bestehenden Vorschriften für Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Daten zu straffen. 

Innovationsfreundliche KI-Regeln: Die Kommission schlägt vor, den Beginn der Anwendung der Vorschriften für Hoch- und Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der erforderlichen Standards, zu verknüpfen. Der Zeitplan für die Anwendung von Hochrisikoregeln wird auf maximal 16 Monate angepasst: Die Anwendung der Vorschriften beginnt, sobald die Kommission die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen bestätigt hat.

Die Kommission schlägt außerdem gezielte Änderungen des KI-Gesetzes vor, um insbesondere Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen abzubauen, Compliance-Maßnahmen auszuweiten und die Befugnisse des AI Offices auszudehnen und so für einheitliche Governance zu sorgen. 

Vereinfachung der Berichterstattung zur Cybersicherheit: Der Omnibus führt auch einen Single-Entry-Punkt ein, mit dem Unternehmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Vorfällen erfüllen können. Derzeit sind Unternehmen verpflichtet, Cybersicherheitsvorfälle unter verschiedenen Gesetzen zu melden.

Ein innovationsfreundlicher Datenschutzrahmen: um Innovation zu fördern, schlägt die Kommission gezielte Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Das Herzstück der DSGVO, nämlich das höchste Schutzniveau in Bezug auf personenbezogene Daten, bleibt bestehen.

Modernisierung der Cookie-Regeln zur Verbesserung der Online-Erfahrung der Nutzerinnen und Nutzer: die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten weniger Auftauchen von Cookie-Bannern und ermöglichen es Benutzern, ihre Zustimmung mit einem einzigen Klick auszudrücken und ihre Cookie-Präferenzen durch zentrale Einstellungen in Browsern und Betriebssystemen zu speichern.

Verbesserung des Zugangs zu Daten: Das digitale Paket zielt darauf ab, den Zugang zu Daten als Schlüsselfaktor für Innovation zu verbessern. Es vereinfacht Datenregeln und macht sie für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen praktikabler.

Die neue Strategie für die Datenunion enthält zusätzliche Maßnahmen zur Erschließung hochwertigerer Daten für KI, zum Beispiel über Data Labs. Ein Helpdesk soll bei der Umsetzung des Data Acts unterstützen. Die Strategie stärkt auch die Datensouveränität Europas durch einen strategischen Ansatz für die internationale Datenpolitik: Anti-Leakag-Toolbox, Maßnahmen zum Schutz sensibler nicht personenbezogener Daten und Leitlinien zur Bewertung der Behandlung von EU-Daten im Ausland. 

Die vorgeschlagenen Business Wallets bieten europäischen Unternehmen ein digitales Instrument, das es ihnen ermöglicht, Vorgänge zu digitalisieren, die in vielen Fällen derzeit noch persönlich umgesetzt werden müssen. Unternehmen werden in der Lage sein, Dokumente digital zu signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln zu versehen, sie sicher zu erstellen, speichern und auszutauschen und auf sicherem Weg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen in ihrem eigenen und den übrigen 26 Mitgliedstaaten zu kommunizieren.

Fitness-Check der Digitalgesetzgebung

Die heutigen Vorschläge sind ein erster Schritt der Kommission zur Vereinfachung und Wirksamkeit des digitalen Regelwerks der EU. Die Kommission hat zudem auch den zweiten Schritt der Vereinfachungsagenda eingeleitet, und zwar mit einer breit angelegten Konsultation zum digitalen Fitness-Check, die bis zum 11. März 2026 läuft. 

Es wird geprüft, wie das Regelwerk sein Ziel der Wettbewerbsfähigkeit erreicht und ob die Kohärenz und die kumulative Wirkung der digitalen Vorschriften der EU gewahrt sind.

Nächste Schritte

Die Legislativvorschläge für den digitalen Omnibus werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten vorgelegt.

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung hier