-tb- Die Europäische Kommission hat ihre „Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 im Hinblick auf die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Angabepflichten für bestimmte Unternehmen“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese auch als „Quick Fix“ betitelte Verordnung erweitert die ESRS-Übergangsvorschriften für Unternehmen, die für ab dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre zur Erstellung eines ESRS-Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Die PM ist unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2025/1416/oj abrufbar.

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