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Europäisches Parlament: Einigung auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Europäische Parlament hat sich am 13.11.2025 mehrheitlich auf einen Standpunkt zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD geeinigt. Erste Inhalte des Standpunktes des Europäischen Parlaments finden sich in einer Pressemitteilung und betreffen insbes. folgende Punkte:

  • CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1 750 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen.
  • CSDDD: Verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5 000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatzerlöse aufweisen.

Mit einer Veröffentlichung des vollständigen Standpunktes des Europäischen Parlaments ist zeitnah zu rechnen. Der Europäische Ministerrat hatte sich bereits am 23.6.2025 auf seinen Standpunkt geeinigt.

In der Folge können das Parlament und der Ministerrat Verhandlungen über den finalen Text des sog. Substance Proposals aufnehmen. Die Verhandlungen sollen am 18.11.2025 beginnen und noch in diesem Jahr erfolgreich beendet werden. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

(www.drsc.de vom 13.11.2025)