Vor dem Hintergrund des am 3.9.2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Änderung des LkSG stellt das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte gem. §§ 12 und 13 LkSG ab sofort vollständig ein. Mit der dazu ergangenen Weisung an das BAFA greift die Bundesregierung der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft tritt. Die Einreichung eines Berichts nach LkSG über einen vom BAFA bereitgestellten Zugang ist daher ab sofort nicht mehr möglich.
(BAFA, Meldung vom 7.11.2025)
– Vgl. zum Thema auch Wagner/Ruttloff/Schuler, BB 2025, 2627 (Heft 46).

