Zur Frage des Wegfalls der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle wegen unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes – hier: Berufungsbegründung – durch ein anderes als das in erster Instanz zuständige Gericht an das Berufungsgericht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 – VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb).
Zum Entfallen der rechtlichen Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens infolge eines späteren, der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnenden Ereignisses (hier: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Juni 2025 – VIII ZB 54/24, WRP 2025, 1201 Rn. 42 ff.).
BGH, Beschluss vom 24.9.2025 – VIII ZB 34/24
(Amtliche Leitsätze)

