-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat ein Dokument mit dem Titel „Wesentlichkeitsdefinition (Änderungen an IPSAS 1, IPSAS 3 und dem Rahmenkonzept)“ veröffentlicht. Die Änderungen führen eine standardübergreifende Wesentlichkeitsdefinition ein und stellen klar, dass Abschlussersteller die Informationsbedürfnisse der primären Adressaten berücksichtigen müssen. Sie werden am 1.1.2027 in Kraft treten. Die PM ist unter https://www.ipsasb.org/news-events/2025-10/ipsasb-conforms-its-definition-material abrufbar.

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