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OLG Stuttgart: Lidl Plus – Bezeichnung „kostenlos“ bei gleichzeitigem Hinweis auf Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

1. Zu der Frage, ob Unternehmer im Fernabsatz Verbrauchern einen Preis angeben müssen, wenn die Gegenleistung nicht in Geld besteht.

2. Zu der Frage, ob die Bezeichnung der Leistung als „kostenlos“ irreführend ist, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.9.2025 – 6 UKl 2/25

(Amtliche Leitsätze)