BAG, Urteil vom 31. Juli 2025 – 6 AZR 270/24
Die Bestimmung, wann von einer erheblichen Verantwortung für Personal bei Arbeitnehmern
auf Arbeitsplätzen von Sozialpädagogen mit Aufgaben als Team- oder Gruppenleitung
nach Teil B Abschnitt I § 3 Abs. 7 TV DN ausgegangen werden kann, bedarf
bei quantitativer Betrachtung der Festlegung eines Vergleichswerts (Rn. 39).
(Orientierungssatz)