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BT/Ausschuss Landwirtschaft u. a./Antwort: Umsetzungsstand der EUDR

Die Bundesregierung setzt sich gemäß Koalitionsvertrag auf EU-Ebene dafür ein, dass unnötige Belastungen bei der Anwendung der EUDR über die Einführung einer Null-Risiko-Variante verhindert werden. Das geht aus der Antwort (21/1775) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1529) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Umsetzungsstand der Verordnung hervor. Die EUDR betrifft Unternehmen, die bestimmte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder ausführen, darunter Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee und Kautschuk. Hauptsächlich betroffen sind Marktteilnehmer, die Produkte erstmalig in der EU in Verkehr bringen, und Händler, die Produkte auf dem Markt bereitstellen. Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30.12.2025 umsetzen, während Kleinst- und kleine Unternehmen dafür länger Zeit haben. Die EUDR soll die Entwaldung eindämmen. Die Forderung nach einer „Null-Risiko-Kategorie“ zielt dabei darauf ab, die Bürokratie für Rohstoffe aus Ländern mit nachgewiesenem geringem Entwaldungsrisiko zu reduzieren. In seinem Antwortschreiben erklärt das BMLEH des Weiteren, die „Null-Risiko-Kategorie“ beinhalte das Ziel, bürokratischen Aufwand bei Produkten aus Erzeugerländern mit einem vernachlässigbaren Risiko für Entwaldung, Walddegradierung und Illegalität zu reduzieren, ohne die Effektivität der EUDR für den internationalen Waldschutz zu gefährden. Aus dem Schreiben geht zudem hervor, dass der Gesetzentwurf zur EUDR sich aktuell in der Hausabstimmung im federführenden BMLEH befinde. Dabei seien auch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Ziel der Bundesregierung sei eine bürokratiearme nationale Durchführung der EUDR, ohne nachteilige Folgen für die Wirtschaft und Verbraucher.

(hib – heute im bundestag Nr. 449 vom 29.9.2025)