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Neue Zusammensetzung der Kammern des Gerichts der Europäischen Union

Nach der teilweisen Neubesetzung des Gerichts der Europäischen Union,[1] der Wahl des Präsidenten,[2] des Vizepräsidenten,[3] der Kammerpräsidenten[4] und der Richter, die für die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen die Tätigkeit des Generalanwalts ausüben,[5] hat das Gericht am 22.9.2025 den Beschluss über die Bildung der Kammern und die Zuweisung der Richter an die Kammern, den Beschluss über die Zusammensetzung der Großen Kammer und der Mittleren Kammer, den Beschluss über die Kriterien für die Zuweisung an die Kammern sowie den Beschluss über das Verfahren zur Bestimmung des Richters, der einen verhinderten Richter vertritt, geändert.

Für die Zeit vom 16. 9. 2025 bis zum 31. 8. 2028 besteht das Gericht aus zehn Kammern, von denen sieben für Rechtssachen, die das Recht des geistigen Eigentums betreffen, und drei für Rechtssachen, die den öffentlichen Dienst betreffen, zuständig sind.[6] Zwei der sieben Kammern, die für Rechtssachen betreffend das Recht des geistigen Eigentums zuständig sind, sind auch für Vorabentscheidungsersuchen zuständig.

Zusammensetzung der Kammern des Gerichts ab dem 22.9.2025:

Erste Kammer:

– Eugène Buttigieg, Kammerpräsident

– Juraj Schwarcz, Mariyana Kancheva, Elisabeth Tichy-Fisslberger, Francesco Bestagno.

Zweite Kammer, die auch für die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen zuständig ist:

– Nina Półtorak, Kammerpräsidentin,

– José Martín y Pérez de Nanclares, Richter, der für die Behandlung von Vorabentscheidungssachen die Tätigkeit des Generalanwalts ausübt[7]

– Gerhard Hesse, Gabriele Steinfatt, David Petrlík, Ioannis Dimitrakopoulos.

Dritte Kammer:

– Krystyna Kowalik-Bańczyk, Kammerpräsidentin,

– Inga Reine, Ricardo da Silva Passos, Hervé Cassagnabère, Tanja Pavelin.

Vierte Kammer:

– Geert De Baere, Kammerpräsident,

– Jesper Svenningsen, Colm Mac Eochaidh, Raphaël Meyer, Danutė Jočienė.

Fünfte Kammer, die auch für die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen zuständig ist:

– Miguel Sampol Pucurull, Kammerpräsident,

– Maja Brkan, Richterin, die für die Behandlung von Vorabentscheidungssachen die Tätigkeit der

Generalanwältin ausübt,[8]

– Tuula Riitta Pynnä, Johannes Christoph Laitenberger, Mirela Stancu, William Valasidis.

Sechste Kammer:

– Petra Škvařilová-Pelzl, Kammerpräsidentin,

– Iko Nõmm, Damjan Kukovec, Raffaella Pezzuto.

Siebte Kammer:

– Krisztián Kecsmár, Kammerpräsident,

– Lauri Madise, Paul Nihoul, Ulf Öberg, Laurent Truchot.

Achte Kammer:

– Ion Gâlea, Kammerpräsident,

– Maria José Costeira, Tihamér Tóth, Beatrix Ricziová, Louise Spangsberg Grønfeldt.

Neunte Kammer:

– Suzanne Kingston, Kammerpräsidentin,

– Anna Marcoulli, Pēteris Zilgalvis, Jörgen Hettne.

Zehnte Kammer:

– Saulius Lukas Kalėda, Kammerpräsident,

– Marc Jaeger, Heikki Kanninen, Tamara Perišin, Steven Verschuur.

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[1] Vgl. PM Nr. 121/25 vom 15.9.2025.

[2] Vgl. PM Nr. 122/25 vom 16.9.2025.

[3] Vgl. PM Nr. 123/25 vom 16.9.2025.

[4] Vgl. PM Nr. 124/25 vom 17.9.2025.

[5] Vgl. PM Nr. 125/25 vom 17.9.2025.

[6] Diese Rechtssachen umfassen nunmehr nicht nur Rechtssachen, die ihren Ursprung im Beschäftigungsverhältnis zwischen der Europäischen Union und deren Personal haben, sondern auch solche, die ihren Ursprung in der Beziehung zwischen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf der einen sowie Personen, die innerhalb dieser Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ein Amt ausüben oder ausgeübt haben, auf der anderen Seite haben.

[7] Gemäß Art. 31b der Verfahrensordnung „[entscheidet] [d]er Präsident des Gerichts … über die Zuweisung der Vorabentscheidungssachen an die Generalanwälte. Gemäß Artikel 49a Absatz 3 der Satzung wird der Generalanwalt aus der Mitte der für die Ausübung dieser Tätigkeit gewählten Richter ausgewählt, die einer anderen Kammer als derjenigen angehören, der die Rechtssache zugewiesen wurde.“

[8] Ebd.