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BAG: Diskriminierungsschutz – Befristung auf Regelaltersgrenze

BAG, Urteil vom 31. Juli 2025 – 6 AZR 18/25

  1. Nach Sinn und Zweck erstreckt sich der Schutz des § 4 Abs. 2 TzBfG für befristet
    beschäftigte Arbeitnehmer nicht auf Arbeitsverhältnisse, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze
    befristet sind. Der Sache nach stellen sich solche Arbeitsverhältnisse
    als konsolidierte Normalarbeitsverhältnisse dar (Rn. 20, 27).
  2. Das Diskriminierungsverbot befristet Beschäftigter in § 4 Abs. 2 TzBfG stellt eine
    Konkretisierung des primärrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatzes von Art. 20 GRC
    dar (Rn. 25, 29).

(Orientierungssätze)