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BMI/BReg: RegE – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)

Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend mit einem umfassenden KRITIS-Dachgesetz in den Blick genommen. Dazu werden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Zudem wird die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sog. CER-RL) mit dem KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Mit europaweit einheitlichen Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt.

Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:

1. Wichtigste KRITIS in Deutschland identifizieren

Zunächst werden nach dem KRITIS-Dachgesetz die wichtigsten KRITIS Betreiber in Deutschland identifiziert. Hierbei handelt es sich um kritische Infrastrukturen, ohne die das Funktionieren der Wirtschaft insgesamt und folglich die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Bundesgebiet gefährdet ist.

2. Risikobewertung

Es werden für die einzelnen kritischen Dienstleistungen nationale Risikobewertungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Betreiber eigene Risikobewertungen durchführen sollen.

3. Mindestanforderungen

Das Gesetz legt weiterhin Mindestanforderungen fest, die für alle Sektoren gelten. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.

(BMI PM vom 10.9.2025)