Seit 2020 sind dem Bund rund 150 Mio. Euro an Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Bürgschaften entstanden. Das geht aus der Antwort (21/1344) der Bundesregierung (BReg) auf die Kleine Anfrage (21/1130) der AfD-Fraktion zu
„Bürgschaften des Bundes für Unternehmen“ hervor. Dabei sei zu beachten, dass die Entgelteinnahmen aus den Bürgschaftsvergaben wesentlich dazu beitragen, die tatsächlichen Ausfallzahlungen zu reduzieren. Über das Gesamtportfolio der letzten Jahre betrachtet, hätten die Bürgschaftseinnahmen des Bundes insgesamt die zu leistenden Schadenszahlungen des Bundes ausgeglichen und in einigen Jahren sogar überschritten. Die Fragesteller hatten in der Anfrage die Sorge geäußert, dass es aufgrund der ihrer Auffassung nach wirtschaftspolitisch problematischen Förderpolitik der Bundes- und Landesregierungen in Zukunft zu weiteren Insolvenzen kommen werde und zu befürchten sei, dass Bund und Länder teilweise hohe Bürgschaften übernommen haben, was zu weiteren Belastungen der Steuerzahler führen könnte. In ihrem Antwortschreiben erklärt die BReg, dass esdem Bund im Rahmendes Großbürgschaftsprogramms unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, gemeinsam mit den Ländern parallele Bund-Länderbürgschaften auszureichen und somit Unternehmen oder Vorhaben von volkswirtschaftlicher Bedeutungzu unterstützen. Vorrangig komme das Programm in strukturschwachen Regionen in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Anwendung. In Krisenzeiten könne das Programm – unter bestimmten Voraussetzungen – bundesweit eingesetzt werden. Die Bürgschaftsbeträge müssten für eine Bundesbeteiligung in GRW-Fördergebieten eine Schwelle von 20 Mio. Euro überschreiten. Gefördert würden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befänden. Die Bürgschaften deckten höchstens 80 % des Ausfallrisikos des Bankkredits ab; das kreditgewährende Institut müsse ein Eigenrisiko von mindestens 20 % ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren oder Anteilseigner müssten sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Der Bund übernehme die Hälfte der 80 %, die andere Hälfte übernähmen die Länder nach einem Schlüssel, der sich am jeweiligen Belegschaftsanteil in den Ländern bemesse. Insgesamt seien derzeit 18 Bürgschaften ausgereicht, teilt die Regierung im Weiteren mit. Das Bundesobligo betrage insgesamt derzeit rund 1,6 Mrd. Euro mit einem geschätzten Ausfallrisiko vonderzeit circa 150 Mio. Euro. In Schadensfällen (i. d. R. Insolvenz des Unternehmens) seien die abschließenden Ausfallzahlungen des Bundes teilweise deutlich niedriger als das geschätzte Ausfallrisiko, da durch die Verwertung der den Gläubigern gestellten Sicherheiten Rückflüsse zu erzielen seien. Zudem sei zu beachten, dass die Unternehmen risikoadäquate Bürgschaftsentgelte für die Bereitstellung von Bürgschaftenzahlten.
(hib 374/2025 vom 2.9.2025)