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BGH: Verjährungshemmung mittels Mahnbescheids ohne hinreichende Individualisierung der Forderung im anwaltlichen Mahnantrag und anwaltliche Pflichtverletzung

Soll mittels eines Mahnbescheids die Verjährung einer Forderung gehemmt werden, individualisiert der anwaltliche Mahnantrag die Forderung des Mandanten aber nicht hinreichend, besteht zwischen einer diesem Umstand zugrunde liegenden anwaltlichen Pflichtverletzung und der Kostenlast des Mandanten infolge der späteren Rücknahme des Mahnantrags durch dessen neuen Prozessbevollmächtigten kein Zurechnungszusammenhang, wenn eine tatsächliche Verjährung der anderweitig verfolgten Forderung nicht festgestellt ist.

BGH, Urteil vom 24.7.2025 – IX ZR 92/24

(Amtlicher Leitsatz)