Die Europäische Kommission hat dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU-Mercosur (EMPA) und des modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko (MGA) vorgelegt. Diese wegweisenden Abkommen sind ein entscheidender Bestandteil der EU-Strategie, ihren Handel zu diversifizieren und die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu gleichgesinnten Partnern auf der ganzen Welt zu stärken.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Unsere Abkommen mit dem Mercosur und Mexiko sind wichtige Meilensteine für die wirtschaftliche Zukunft der EU. Wir werden unseren Handel weiter diversifizieren, neue Partnerschaften fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Sobald diese Abkommen abgeschlossen sind, werden die EU-Unternehmen und der Agrar- und Lebensmittelsektor unmittelbar von niedrigeren Zöllen und geringeren Kosten profitieren und so zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die EU ist bereits jetzt der größte Handelsblock der Welt, und diese Abkommen werden diese Position festigen.“
Handelskommissar Maroš Šefčovič bezeichnete die beiden Abkommen als strategische Eckpfeiler des umfangreichen Netzes von Freihandelsabkommen der EU. „Sie werden den Zugang zu neuen Märkten eröffnen, die globale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen stärken und einen entscheidenden First-Mover-Vorteil in der dynamischen Region Lateinamerika verschaffen.“
Die beiden Partnerschaften werden Exportmöglichkeiten in Milliardenhöhe für EU-Unternehmen jeder Größe schaffen, sie tragen zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei, sichern Hunderttausende europäische Arbeitsplätze und fördern die Interessen und Werte der EU. Sie werden die Wertschöpfungsketten stärken und der EU helfen, ihr Angebot an zuverlässigen Quellen für kritische Inputs und Rohstoffe zu erweitern. In einer Zeit wachsender geopolitischer Instabilität binden uns diese Abkommen näher an strategisch wichtige Partner.
Details zum Mercosur-Abkommen
Das Abkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen) wird die weltweit größte Freihandelszone mit einem Markt von über 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern schaffen. EU-Unternehmen werden einen First-Mover-Vorteil genießen und von niedrigeren Zöllen in einer Region profitieren, in der die meisten anderen Länder mit hohen Zöllen und anderen Handelshemmnissen konfrontiert sind.
- Schätzungen zufolge kann das Abkommen die jährlichen Ausfuhren der EU in den Mercosur um bis zu 39 Prozent (49 Milliarden Euro) steigern und mehr als 440.000 Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen. Dadurch werden die oft prohibitiv hohen Mercosur-Zölle für EU-Ausfuhren gesenkt, auch für wichtige Industrieprodukte wie Autos (derzeit 35 Prozent), Maschinen (14-20 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 14 Prozent).
- Das Abkommen wird es EU-Unternehmen erleichtern, in wichtige Lieferketten zu investieren, auch in kritische Rohstoffe und verwandte Waren, die alle ein hohes Maß an Umwelt- und Arbeitsschutz bieten. Das kann eine entscheidende Rolle bei der Förderung des ökologischen und digitalen wirtschaftlichen Wandels in beiden Regionen spielen und gleichzeitig vorhersehbare und stabile Lieferketten gewährleisten.
- Es wird erwartet, dass die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU in den Mercosur um fast 50 Prozent zunehmen werden, da durch das Abkommen die hohen Zölle auf wichtige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU gesenkt werden, insbesondere auf Wein und Spirituosen (bis zu 35 Prozent), Schokolade (20 Prozent) und Olivenöl (10 Prozent). Es wird auch den unlauteren Wettbewerb durch Mercosur-Erzeugnisse beenden, die authentische EU-Erzeugnisse imitieren, indem sie 344 geografische Angaben der EU schützt.
- Das Abkommen bietet umfassenden Schutz für alle Sensitivitäten im EU-Agrarsektor. Erstens werden die präferenziellen Agrar- und Lebensmitteleinfuhren aus dem Mercosur auf einen Bruchteil der EU-Erzeugung begrenzt (z. B. 1,5 Prozent für Rindfleisch und 1,3 Prozent für Geflügel). Zweitens werden robuste Schutzvorkehrungen zum Schutz empfindlicher europäischer Produkte vor einem schädlichen Anstieg der Einfuhren aus dem Mercosur festgelegt. In diesem Sinne schlägt die Kommission vor, das Abkommen durch einen Rechtsakt zu ergänzen, mit dem das Kapitel über bilaterale Schutzmaßnahmen des EMPA operationalisiert wird. Dieser Rechtsakt, der vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muss, zielt insbesondere darauf ab, die wichtigsten und sensibelsten Agrarsektoren der EU zu schützen und die Bedenken der europäischen Landwirte anzuerkennen. Die Kommission wird das Problem mit den Mercosur-Ländern angehen, um eine reibungslose Umsetzung des Abkommens zu gewährleisten.
- EMPA ändert nichts an den Einfuhrbestimmungen der EU im Bereich Gesundheit und Pflanzenschutz (SPS). Unsere Standards für Lebensmittelhygiene und -sicherheit gelten weiterhin für alle Produkte auf dem EU-Markt – unabhängig davon, ob sie hier hergestellt oder importiert wurden.
- Schließlich sieht der Vorschlag für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 einen zweckgebundenen Haushalt von mindestens 300 Mliliarden Euro für Einkommensbeihilfen vor, um sicherzustellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte in der EU weiterhin ein hohes und stabiles Einkommen erzielen. Die Kommission führt außerdem das neue Sicherheitsnetz „Unity Safety Net“ für Krisenmaßnahmen mit einer Gesamtkapazität von 6,3 Milliarden Euro ein, wodurch sich die derzeitige Agrarreserve effektiv verdoppelt.
Details zum Mexiko-Abkommen
Mexiko ist einer der am längsten bestehenden Handelspartner der EU (ursprüngliches Abkommen aus dem Jahr 2000) und der zweitgrößte Handelspartner in der EU. Die EU exportiert jedes Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von über 70 Milliarden Euro nach Mexiko und unterstützt damit über 630.000 Arbeitsplätze in der EU. Das neue Abkommen wird das Wirtschaftswachstum weiter unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit auf beiden Seiten stärken.
- Mexiko ist ein Netto-Lebensmittelimportland, daher wird das Abkommen den Agrarexporteuren der EU stark zugutekommen. Mit dem modernisierten Abkommen zwischen der EU und Mexiko fallen Zölle auf Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU nach Mexiko weg, das betrifft etwa Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Nudeln, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein. Auf bestimmte Ausfuhren werden derzeit bis zu 100 Prozent fällig. Die Abschaffung dieser Zölle, wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Agrarerzeugnisse in Mexiko deutlich erhöhen.
- Darüber hinaus werden Agrar- und Lebensmittelexporteure aufgrund einfacherer Verfahren ihre Produkte schneller und billiger auf dem mexikanischen Markt verkaufen können. Das Abkommen erweitert auch den Schutz vor Nachahmung auf 568 traditionelle europäische Lebensmittel- und Getränkeprodukte (geografische Angaben).
- Das modernisierte Abkommen wird entscheidenden Zugang zu kritischen Rohstoffen bieten und damit strategischen Industrien in Europa zugutekommen. Mexiko ist ein führender Anbieter von Fluorspat (verwendet in einer Vielzahl von chemischen, stahlerzeugenden und keramischen Prozessen), Wismut (verwendet für Pharmazeutika und Kosmetika) und Antimon (zum Beispiel für Flammschutzmittel, Blei-Säure-Batterien, Glas und Keramik).
Nächste Schritte
EMPA und MGA bedürfen einer gesonderten Billigung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, bevor sie jeweils in Kraft treten können. Die Vorschläge der Kommission für den Abschluss und die Unterzeichnung umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen:
1. das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko (MGA), vorbehaltlich der gesonderten Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten; und
2. zwei Interims-Handelsabkommen (iTA), eines für den Mercosur und eines für Mexiko, die nur die Teile des EMPA und des MGA abdecken, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen und im Rahmen des Ratifizierungsprozesses nur der EU – d. h. unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU – angenommen werden sollen.
Die iTAs erlöschen, wenn EMPA und MGA in Kraft treten.
(Presseartikel vom 3.9.2025)