Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen – und damit von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.
Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.
Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.
(Pressemitteilung vom 3.9.2025)