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BMAS: Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihre Arbeit aufgenommen

Unter Leitung von Abteilungsleiter Nermin Fazlic (BMAS) hat sich am 1.9.2025 die Kommission zur Sozialstaatsreform konstituiert. Die Kommission soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. In seinem Grußwort betonte Staatssekretär Dr. Michael Schäfer (BMAS), dass seine Erwartungen an die Kommission, den Sozialstaat leistungsfähiger, bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, hoch seien.

Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Für die Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil; neben dem BMAS sind dies:

  • Bundesfinanzministerium (BMF)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
  • Bundesgesundheitsministerium (BMG)
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
  • Bundesministerium des Innern (BMI)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Die Bundesländer werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, durch Nordrhein-Westfalen als Federführer der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie durch den Freistaat Sachsen und Niedersachsen als (Co)-Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten. Seitens der Kommunen gehören Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zur Kommission.

Nach Anhörung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern im September und Oktober 2025 wird die Kommission Vorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats diskutieren, priorisieren und Empfehlungen erarbeiten.

Der inhaltliche Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission wird unter anderem untersuchen, wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammenlegen und wie sich Antragsstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen.

(Pressemitteilung vom 1.9.2025)