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BGH: Schadensersatzanspruch aus § 675v Abs. 3 BGB bei starker Kundenauthentifizierung gem. § 1 Abs. 24 ZAG

a) Zur grob fahrlässigen Verletzung einer Pflicht durch den Zahler im Sinne von § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a BGB.

b) Ist der Schaden durch eine Überweisung eingetreten und hat der Zahlungsdienstleister für das Auslösen dieser Überweisung eine starke Kundenauthentifizierung gemäß § 1 Abs. 24 ZAG verlangt, ist sein Schadensersatzanspruch aus § 675v Abs. 3 BGB gegen den Zahler nicht gemäß § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Zahlungsdienstleister für die Anmeldung im Online-Banking eine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat.

BGH, Urteil vom 22.7.2025 – XI ZR 107/24

(Amtliche Leitsätze)