Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie im Bankensektor in Deutschland. Dies zielt darauf ab, Banken krisenfester zu machen und gleichzeitig die Finanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsaussichten zu stärken und erforderliche Investitionen zu erleichtern. Das EU-Bankenpaket besteht aus der seit 1.1.2025 anwendbaren Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR III) und der in nationales Recht umzusetzenden Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD VI).
Wesentliche Ziele des Entwurfs sind:
- Zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der CRD VI unter Berücksichtigung der Belange kleinerer Banken und Sparkassen.
- Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Ziel ist es dabei, die Kreditvergabe durch Banken zu erleichtern und von formalen Anforderungen zu entlasten. Davon profitieren gerade kleine und mittlere Unternehmen für notwendige Investitionen.
Durch die Umsetzung der CRD VI soll die Krisenfestigkeit von Banken bspw. durch Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsrisiken (sog. ESG-Risiken) im Risikomanagement gestärkt werden. Der Entwurf sorgt außerdem für eine Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der BaFin: In Deutschland sind wachsende Kriminalität in neuen Erscheinungsformen (Geldwäschenetze, schwarzer Kapitalmarkt, kriminelle oder terroristische Vereinigungen u. ä.) sowie technische Neuerungen wie bspw. unerlaubte Geschäfte, die zu einem großen Teil auch über das Internet beworben werden, zu beobachten. Diese Entwicklungen erfordern es, die Befugnisse der BaFin in den Aufsichtsgesetzen auf diese neuen Herausforderungen anzupassen und gezielt zu stärken.
(BMF, Meldung vom 22.8.2025)