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BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen sollen die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sog. CER-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen sollen die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gestärkt werden. 

Folgende Regelungen sind vorgesehen: 

  • Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa
  • Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen
  • Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen
  • Gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
  • Einführung eines Meldewesens für Vorfälle

Ein Gesetzentwurf wurde bereits am 6. November 2024 vom Kabinett verabschiedet. Aufgrund der verkürzten 20. Legislaturperiode ist dieser Entwurf der Diskontinuität anheimgefallen.

Der Referentenentwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Länder- und Verbändestellungnahmen wurden angefordert.