BAG, Urteil vom 24. April 2025 – 6 AZR 208/24
- Der Umrechnung der tariflichen Weihnachtszuwendung nach § 17 Abs. 2
Unterabs. 1 Satz 6 TV-N Berlin in eine Zeitgutschrift auf das Arbeitszeitkonto ist als
Divisor das jeweilige, im November des betreffenden Jahres fällige individuelle Stundenentgelt
des Arbeitnehmers zugrunde zu legen, nicht das Stundenentgelt nach der
Tabelle der Stundenentgelte in Anlage 3 zum TV-N Berlin (Rn. 28 ff.). - § 264 Nr. 3 ZPO lässt die Anpassung des Klageantrags an während des Rechtsstreits
geänderte Verhältnisse dahingehend zu, dass der Anspruch auf das an die
Stelle des ursprünglichen Gegenstands getretene Surrogat gerichtet werden kann, sofern
der Klagegrund unverändert bleibt. Nicht zu berücksichtigen sind bei der Prüfung,
ob der Klagegrund „derselbe“ geblieben ist, diejenigen Tatsachen, welche die „später
eingetretene Veränderung“ ergeben (Rn. 19).
(Orientierungssätze)