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IDW: Entwurf IDW-PS zur Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken

Der Bankenfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards „Prüfung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bei Instituten (IDW EPS 522 n. F. (07.2025))“ verabschiedet. Gegenüber dem bisherigen IDW PS 522 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Institute sind gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen verpflichtet, in ihren Abschlüssen Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken zu bilden. Bei der Abschlussprüfung von Instituten werden häufig Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschluss- und Aussageebene im Zusammenhang mit der Risikovorsorge identifiziert. Der IDW EPS 522 n. F. (07.2025) enthält Anforderungen und erläuternde Hinweise, die sich darauf beziehen bzw. näher darauf eingehen, wie relevante IDW-Prüfungsstandards (IDW PS) und ISA [DE] auf die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken und damit zusammenhängende Abschlussangaben anzuwenden sind. Der Entwurf ist unter www.idw.de in der Rubrik „IDW Verlautbarungen – Entwürfe“ verfügbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.10.2025 abgegeben werden.

(IDW Aktuell vom 8.8.2025)