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BT/BReg: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG, 21/1150) in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es laut Vorlage, die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien.

Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen. Die EU-Batterieverordnung sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.

Der Bundesrat hat dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.

Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleich zu behandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren.

Die Bundesregierung hat den Entwurf am 18. Juni 2025 im Kabinett beschlossen. Die abschließende Beratung ist für die Sitzungswoche vom 10. bis 12. September 2025 vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen haben bereits einen gleichlautenden Gesetzentwurf (21/1087) in den Bundestag eingebracht.

Deutscher Bundestag, hib 340/2025 vom 11.08.2025