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BAG: Nichtzulassungsbeschwerde – Divergenz – divergenzfähige Entscheidung – Prozesskostenhilfebeschluss

BAG, Beschluss vom 23. Juli 2025 – 8 AZN 326/25

Entscheidungen eines Landesarbeitsgerichts über Prozesskostenhilfeanträge sind
nicht divergenzfähig iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG. Im Prozesskostenhilfeverfahren
werden Rechtsfragen nach dem Maßstab des § 114 Abs. 1
Satz 1 ZPO regelmäßig nicht endgültig beantwortet. Rechtsauffassungen in Entscheidungen
über Anträge auf Prozesskostenhilfe gefährden daher nicht die Rechtseinheit,
die durch die Möglichkeit der Zulassung der Revision wegen Divergenz geschützt werden
soll (Rn. 1).

(Orientierungssatz)