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BMJV/Bundesregierung: RegE – Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Die Bundesregierung hat am 16.7.2025 einen vom BMJV vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Vgl. im Übrigen die vollständige PM.

(BMJV, PM Nr. 38/2025 vom 16.7.2025)