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Vorläufige Feststellung: Temu verstößt in Bezug auf illegale Produkte gegen Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass der chinesische Online-Shop Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Die Verstöße beziehen sich auf die Verpflichtung die Risiken der Verbreitung illegaler Produkte auf seiner Plattform ordnungsgemäß zu bewerten.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Wir kaufen online ein, weil wir darauf vertrauen, dass Produkte, die in unserem Binnenmarkt verkauft werden, sicher sind und unseren Vorschriften entsprechen. Nach unserer vorläufigen Auffassung ist Temu weit davon entfernt, die Risiken für seine Nutzer nach den im Gesetz über digitale Dienste geforderten Standards zu bewerten. Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet ist in der EU nicht verhandelbar – unsere Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, bilden die Grundlage für einen besseren Schutz im Internet und einen sichereren und gerechteren digitalen Binnenmarkt für alle Europäer.“

Verbraucherrisiko durch nichtkonforme Produkte 

Es hat sich gezeigt, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform auf illegale Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse einer Mystery-Shopping-Aktion, dass man beim Einkauf via Temu sehr wahrscheinlich nichtkonforme Produkte finden, etwa Babyspielzeug und kleine Elektronikgeräte.

Ungenaue Risikobewertung

Der Analyse der Kommission zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau und stützte sich auf allgemeine Brancheninformationen und nicht auf spezifische Details über den eigenen Markt. Dies könnte daher zu unzureichenden Minderungsmaßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Produkte geführt haben.

Nächste Schritte

Temu hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Untersuchungsakte der Kommission einsieht und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen antwortet. Parallel dazu wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert.

Sollten sich die vorläufigen Feststellungen der Kommission letztendlich bestätigen, würde die Kommission eine Entscheidung wegen Nichteinhaltung erlassen, in der sie feststellt, dass Temu gegen Artikel 34 des DSA verstößt. Eine solche Entscheidung könnte Geldbußen in Höhe bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen und den Anbieter verpflichten, Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen. 

Europäische Kommission, PM v. 28. Juli 2025