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ESMA: Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

Am 20.6.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den ESRS veröffentlicht. Bereits seit Januar 2025 gelten die neuen Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI, „Neu auf WPK.de“ vom 6.5.2025). Diese bieten einen prinzipienbasierten Rahmen, der es den nationalen Aufsichtsbehörden – wie etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland – ermöglicht, ihren Aufsichtsansatz über die berichtspflichtigen Unternehmen entsprechend auszugestalten. Aktuell beobachtet die ESMA jedoch Unsicherheiten, die sich vor allem aus der erstmaligen Anwendung der ESRS, der teilweise noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht und den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen des Omnibus-Pakets I ergeben. Mit der nun veröffentlichten Erklärung möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden bekräftigen und eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern. Damit soll auch dem Risiko von Greenwashing begegnet werden.

(Neu auf WPK.de vom 8.7.2025)