-tb- Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ zur Anwendung in der Europäischen Union übernommen. Diese sollen Unternehmen dabei unterstützen, die finanziellen Auswirkungen naturabhängiger Strombezugsverträge besser zu erfassen und sind für jährliche Berichtszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen. Die PM ist unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202501266 abrufbar.

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