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BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren

Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

BFH, Beschluss vom 30.5.2025 – IX B 19/25

(Amtlicher Leitsatz)