Die Europäische Kommission hat das dreizehnte EU-Justizbarometer veröffentlicht, einen Jahresbericht mit Vergleichsdaten zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten. Sie zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger in den meisten Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit der Justiz im Vergleich zum Vorjahr als verbessert oder stabil einschätzen.
Henna Virkkunen, EU-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Das EU-Justizbarometer bietet einen einzigartigen Überblick über die Justizsysteme in der EU. Mit seinem neuen Schwerpunkt auf den Binnenmarkt macht diese neue Ausgabe deutlich: Starke rechtsstaatliche Systeme sind die treibende Kraft für einen effizienten und fairen Binnenmarkt für alle. Faire Regeln verschaffen uns einen Wettbewerbsvorteil, besonders in unsicheren Zeiten.“
Neuer Fokus auf den Binnenmarkt
Das diesjährige Justizbarometer enthält auch neue Daten zur Effizienz im Bereich des Binnenmarkts und hebt hervor, dass effiziente und unabhängige Justizsysteme ein faires und wettbewerbsorientiertes Marktumfeld fördern. Es zeigt beispielsweise, dass Unternehmen in 16 EU-Mitgliedstaaten die Autonomie ihrer nationalen Wettbewerbsbehörden loben.
Wichtigste Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2025
- Digitalisierung der Justizsysteme: Die Digitalisierung macht nach wie vor erhebliche Fortschritte: neun Mitgliedstaaten ermöglichen die digitale Übermittlung von Beweismitteln in Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und Strafsachen, was einen deutlichen Anstieg von sechs im Jahr 2024 darstellt. In 26 Mitgliedstaaten können in Zivil- und Handelssachen online ein Verfahren eingeleitet oder eine Klage eingereicht werden.
- Effizienz der Justiz: Im Vergleich zum Vorjahr haben acht Mitgliedstaaten kürzere Verfahren für alle Kategorien (Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und sonstige Verfahren) verzeichnet. Bei streitigen Zivil- und Handelssachen ging die Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren in 13 Mitgliedstaaten weiter zurück oder blieb stabil.
- Zugang zur Justiz: In 26 Mitgliedstaaten gibt es besondere Regelungen für den Zugang von Personen, die von Diskriminierung bedroht sind, zur Justiz. In 24 Mitgliedstaaten wird der physische Zugang zu den Einrichtungen der Gerichte verbessert, während in 19 Mitgliedstaaten Sensibilisierungsinitiativen für von Diskriminierung bedrohte Personen durchgeführt werden, um ihnen Zugang zu rechtlichen Informationen und Unterstützung zu erleichtern.
- Unabhängige Binnenmarktbehörden: Der Bericht zeigt, dass es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren für die Benennung von Prüfstellen für das öffentliche Auftragswesen und nationalen Wettbewerbsbehörden gibt. Mehr als die Hälfte der Unternehmen in 15 Mitgliedstaaten bewerten die Unabhängigkeit der Stellen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen sind, positiv.
Nächste Schritte
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers tragen zur Überwachung bei, die im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit und des Europäischen Semesters durchgeführt wird Sie werden in den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025 sowie in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einfließen.
Neben dem Bericht veröffentlicht die Kommission auch die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage über die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Öffentlichkeit und die Unternehmen. Die Umfragen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Unabhängigkeit ihrer Justizsysteme positiv einschätzen.
Hintergrund
Das 2013 ins Leben gerufene EU-Justizbarometer dient als Analyseinstrument zur Überwachung von Reformen im Zusammenhang mit der Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Es ist Teil der Instrumente der EU zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.
Die Ausgabe 2025 entspricht der Forderung nach detaillierteren Vergleichsdaten, einschließlich Einblicken in die Überprüfungsstellen für das öffentliche Auftragswesen und die nationalen Wettbewerbsbehörden gemäß den politischen Leitlinien von Präsidentin Ursula von der Leyen aus dem Jahr 2024.
(Pressemitteilung vom 1.7.2025)