Zur Zulässigkeit der vom Betreiber eines sozialen Netzwerks angekündigten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Nutzer des Netzwerks auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht haben, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz (hier: summarische Prüfung im Eilverfahren).
OLG Köln, Urteil vom 23.5.2025 – 15 UKI 2/25
(Amtlicher Leitsatz)