Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch mehrere Vorlagen der Opposition zum Thema Lieferkettengesetze und -richtlinien abgelehnt. Konkret ging es dabei um einen Gesetzentwurf und einen Antrag der AfD-Fraktion sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Vorlagen wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Grünen-Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie der AfD abgelehnt, während sich Die Linke hier enthielt.
Die AfD-Fraktion hatte in einem Gesetzentwurf (21/329) zum einen gefordert, das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) abzuschaffen. In einem Antrag (21/340) forderte sie die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie, die das deutsche Gesetz ablösen soll. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/353) das Gegenteil, nämlich die globale Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards mit der EU-Lieferkettenrichtlinie zu stärken und Schutzstandards hochzuhalten.
In der Beratung betonte die AfD-Fraktion, dass das deutsche Gesetz und die EU-Richtlinie die Souveränität von Drittstaaten verletze und sich in der Folge deutsche Firmen aus den Märkten zurückziehen würden. Diese Lücke würde dann durch andere Länder ausgefüllt, das könne man nicht wollen. Die Grünen kritisierten die jüngsten Änderungen an der EU-Richtlinie und warnten vor der Verwässerung von Schutzstandards, wie zum Beispiel durch die Beschränkung auf den ersten Zulieferer. Die Koalitionsfraktionen bekräftigten, mit ihnen werde es kein Zurück in die Verantwortungslosigkeit geben, es gehe aber auch nicht um Bürokratie aus ideologischen Gründen. Die Linke stellte klar, dass Menschenrechte unverhandelbar und die Lieferketten-Regelungen deshalb ein historischer Fortschritt seien, der verteidigt werden müsse.
(hib 245/2025 vom 25.6.2025)