Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Die Vereinten Nationen haben 2025 zum ‚Internationalen Jahr der Genossenschaften‘ erklärt. Das ist ein starkes Zeichen für die Kraft der Gemeinschaft – bei der Lösung globaler Herausforderungen, ebenso wie bei alltäglichen Aufgaben. Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen. Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran. Die Stärke von Genossenschaften ist die Stärke der Gemeinschaft. Mit unserer Reform machen wir die Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen attraktiver.“
Zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:
Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw. Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder betreffen.
Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.
Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Es sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
(Pressemitteilung Nr. 27/2025 vom 25.6.2025)