BAG, Beschluss vom 16. Mai 2025 – 6 AZN 757/24
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann wirksam erst nach Zustellung des
in vollständiger Form abgefassten Urteils des Landesarbeitsgerichts eingelegt
und begründet werden.
(Leitsatz)
©IMAGO / Panthermedia
BAG, Beschluss vom 16. Mai 2025 – 6 AZN 757/24
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann wirksam erst nach Zustellung des
in vollständiger Form abgefassten Urteils des Landesarbeitsgerichts eingelegt
und begründet werden.
(Leitsatz)