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BAG: Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde vor Urteilszustellung

BAG, Beschluss vom 16. Mai 2025 – 6 AZN 757/24

Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann wirksam erst nach Zustellung des
in vollständiger Form abgefassten Urteils des Landesarbeitsgerichts eingelegt
und begründet werden.

(Leitsatz)