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BRAK: Satzungsversammlung beschließt neue Regeln für Fachanwaltschaften und anwaltliche Werbung

In seiner Sitzung am 26.5.2025 hat das Anwaltsparlament zum einen beschlossen, die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern (§ 5 Abs. 1 S. 1 FAO). Hintergrund ist, dass sich die dreijährige Frist in den vergangenen Jahren zu einer nur noch schwer überwindbaren Zugangsschranke entwickelt hat.

Zum anderen soll das anwaltliche Werberecht präzisiert und modernisiert werden. Die Satzungsversammlung beschloss eine Modernisierung und Präzisierung der Vorschriften über das anwaltliche Werberecht in §§ 6, 8 und 10 BORA ist. Hintergrund ist hier, dass der BGH das Verbot der Werbung um Mandate im Einzelfall deutlich relativiert hat. Zudem sind Briefbögen und Kanzleischilder nicht mehr die zentralen Informationsinstrumente, vielmehr werden auch digitale Medien genutzt und das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis gibt Auskunft über wesentliche Daten. Schließlich enthält die DL-InfoV medienneutrale Vorgaben für Mandanteninformationen. Vgl. im Übrigen die vollständige PM.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 11/2025 vom 28.5.2025)