Am 21.5.2025 hat die Europäische Kommission ein viertes Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion veröffentlicht. Ein Bestandteil dieses Pakets ist ein Vorschlag zur Einführung der neuen Unternehmenskategorie von Small Mid-caps (SMC). SMC werden insbes. mithilfe eines Empfehlungsentwurfsdefiniert als Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen i. S. d. Empfehlung2003/361/EG sind, die weniger als 750Mitarbeiter haben und die entweder weniger als150 Mio. Euro Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Mio. Euro vorweisen (eine abweichende Definition wird in einer neuen Nr. 13a in Artikel 4 Abs. 1 MiFID II, RL 2014/65/EU, eingeführt). Diesbezüglich werden Vorschläge zur Änderung verschiedener EU-Richtlinien und EU-Verordnungen gemacht, bei denen Erleichterungen für SMC eingeführt werden sollen. Diese Vorschläge umfassen insbes. Erleichterungen für Emittenten im Hinblick auf Prospekte und Berichtspflichten nach Vorschriften der Prospekt-VO (VO (EU) 2017/1129) und MiFID II. Weitere Erleichterungen umfassen bspw. Die Streichung von Sorgfaltspflichten nach der Batterie-VO (VO (EU) 2023/1542) oder Vorgaben der DSG-VO (VO (EU) 2016/679). Das vierte Omnibus-Paket umfasst darüber hinaus Vorschläge zur Digitalisierung von Produktinformationen, zur Vereinheitlichung von Produktspezifikationen und zu weiteren Vorschriften der DSGVO. Die Europäische Kommission stellt unter commission.europa.eu eine Übersicht über alle Omnibus-Pakete bereit. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 6.3.2025 ein unter www.drsc.de abrufbares Briefing Paper zum ersten Omnibus-Paket hinsichtlich der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
(www.drsc.de vom 26.5.2025)